Persönliche Daten können brisant sein. Selbst wenn sie das nicht sind: Nicht jedermann möchte, dass unbefugte Dritte darauf zugreifen können. Der Anwalt für Datenschutz ist bei den Fällen des falschen Umgangs mit derlei Daten also der beste Ansprechpartner.
Persönliche Daten als Ausgangspunkt
Der Anwalt für Datenschutz bewegt sich in einem komplexen und durchaus sensiblen Arbeitsbereich. Denn in seiner täglichen Praxis wird er mit den persönlichen Daten seiner Klienten konfrontiert. Darunter können die Namen, die Geburtsdaten oder die Anschriften fallen. Mehr noch, auch rein private Angaben, die etwa gegenüber dem Arbeitgeber oder einem Arzt gemacht wurden, gehören dazu. Im weiteren Sinne sind sogar Foto- und Videoaufnahmen eines betroffenen Menschen als persönliche Daten zu werten. Im Regelfall handelt es sich also um Darstellungen, die nicht für das Auge unbefugter Personen bestimmt sind. Zu denken wäre hier übrigens nicht zuletzt an die Bankverbindung oder die Geheimzahl der Kreditkarte – Angaben also, die für Straftaten relevant sein könnten.
Die Verarbeitung der Daten
Dem Anwalt für Datenschutz kommt somit die Aufgabe zu, grundsätzlich zu bewerten, welche Daten denn überhaupt als persönlich zu werten sind. Mehr noch, er muss auch hinterfragen, wie mit ihnen umgegangen wird. Die Verarbeitung persönlicher Daten wird zwar durch die Gesetze der Schweiz hinreichend geregelt. Immer wieder können aber Einzelfälle auftreten, in denen nicht eindeutig erkennbar ist, ob ein Foto veröffentlicht oder ein Name genannt werden durfte. Wie ist am Arbeitsplatz etwa mit Akten umzugehen, welche Aufbewahrungsfristen gelten für sie, ab wann dürfen sie vernichtet werden? Insbesondere die modernen Medien und die damit verbundenen technischen Möglichkeiten nehmen dabei eine wichtige Rolle ein – immerhin lassen sich persönliche Daten hier optimal speichern.
Der Datenschutz im Alltag
Bereits aus dem zuvor Gesagten lässt sich die hohe und immer weiter zunehmende Bedeutung des Datenschutzes erkennen. Er ist aus dem beruflichen und privaten Alltag vieler Menschen schon heute nicht mehr wegzudenken. Alleine beim Öffnen einer Webseite im Internet wird vielen Betrachtern zunächst eine simple Datenschutzerklärung angezeigt, ehe sie auf die gewünschten Inhalte zugreifen können. Arbeitnehmer müssen sich wiederholten Schulungen unterziehen, um den neuesten Bestimmungen im Datenschutz gerecht zu werden. Doch wie ist zu verfahren, wenn dort ein fehlerhaftes Wissen vermittelt wurde? Auch darin liegt ein Betätigungsfeld für den Anwalt für Datenschutz. Denn er ist sich bewusst, wie umfangreich die Verantwortung einzelner Personen ausfallen kann, die mit den individuellen Daten anderer Menschen nicht sorgsam genug umgehen.
Einwilligungen und Rechtfertigungen
Zugleich ist aber auch zu fragen, wann und wie die persönlichen Daten denn eigentlich verarbeitet oder sogar veröffentlicht werden dürfen. Die Normen der Schweiz sehen hier etwa die Möglichkeit vor, in beide Vorgänge einzuwilligen – ein Recht, das nur der betroffenen Person zusteht. Neben dieser Einwilligung kann sogar ein Vertrag zwischen unterschiedlichen Seiten bestehen, der die Verarbeitung der Daten erlaubt. Das ist beispielsweise beim Arztbesuch der Fall. Ebenso ist es denkbar, dass ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung von Daten und Bildern besteht. Letztlich können aber auch gesetzliche Pflichten existieren, die die Verarbeitung erlauben. Eine komplexe Materie also, in der sich der Anwalt für Datenschutz bewegt.